Energie, die zu Ihnen passt
Wir bieten unseren Geschäfts- und Gewerbekunden unterschiedliche Tarife, welche abgestimmt auf die Anwendungsart wirtschaftlich Vorteile bringen. Zudem entscheiden Sie, welches Gasprodukt Sie beziehen möchten.
Massgeschneiderte Lösungen
Sie haben einen hohen jährlichen Wärmebedarf und möchten erkennen, wo mögliche Effizienzpotentiale schlummern? Wir unterstützen Sie mit unserem Expertenwissen. Im persönlichen Gespräch suchen wir gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihr Unternehmen und regeln dies im Rahmen eines individuellen Erdgasliefervertrag.
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Haben Sie Fragen oder möchten mehr zu unseren Produkten erfahren? Fabio Keller, Leiter Vertrieb Energie, steht Ihnen gerne zur Verfügung und erstellt Ihnen auf Wunsch eine Preisberechnung.
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Häufig gestellte Fragen
Die CO2-Abgabe wird auf fossile Brennstoffe (Heizöl, Erdgas, Kohle, Petrolkoks und weitere) erhoben, wenn diese zur Wärmegewinnung, zur Erzeugung von Licht, in thermischen Anlagen zur Stromproduktion oder für den Betrieb von Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen verwendet werden.
Die CO2-Abgabe wurde im Jahr 2008, als Reaktion auf die zu geringe CO2-Emissionsreduktion aus dem Brennstoffsektor, eingeführt.
Die Eidgenössische Zollverwaltung erhebt die Abgabe beim Grenzübertritt in die Schweiz. Die Abgabe wird dem entsprechenden Energielieferanten in Rechnung gestellt. Diese wird den Endkundinnen und Kunden eins zu eins über die Energierechnung weiterverrechnet.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Je nach Kohlenstoffgehalt (CO2) eines Energieträgers wird bei dessen Verbrennung mehr oder weniger CO2 freigesetzt. Der Kohlenstoffgehalt bestimmt deshalb die Höhe der CO2-Abgabe für jeden Energieträger.
Aktuell beträgt die Abgabe 120 Franken pro Tonne CO2. Dies entspricht:
- 2.156 Rp./kWh Erdgas
Bei der Abrechnung von Erdgas werden folgende Werte Berücksichtigt:
Erdgas (Arbeit):
Die bezogene Menge Erdgas in kWh
CO2-Abgabe:
Bezogen auf die Menge Erdgas in kWh
Leistung:
Die Installierte oder gemessene Leistung des Verbrauchers in kW, deckt die Kosten der Versorger für Transport, Speicherung, Strukturierung und Verteilung.
Heizungsanlage (Wärmeenergie):
Der Erdgasverbrauch wird monatlich über den Erdgaszähler ermittelt. Der Zähler misst Erdgas in Kubikmeter (m3). Für die Abrechnung wird der Erdgasverbrauch von m3 in kWh umgerechnet. Der Umrechnungsfaktor beträgt 10.5. Die eingestellte Leistung des Verbrauchers in kW ist für die Leistungsabrechnung relevant.
Produktionsanlage oder mehrere Verbraucher:
Der Erdgasverbrauch wird monatlich über die Lastgangmessung ermittelt. Die in Nm3/h abgelesenen Werte werden mit dem jeweiligen Brennwert Ho der Gasverbund Mittelland AG (GVM) in die für die Verrechnung massgebende Wärmeeinheit Kilowattstunde (kWh) umgerechnet. Die jährlich registrierte Spitzenleistung dient als Grundlage für die Leistungsabrechnung.
Energieintensive Unternehmen können sich von der CO2-Abgabe befreien lassen, wenn sie sich im Gegenzug zu einer Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichten. Grosse treibhausgasintensive Unternehmen nehmen am Emissionshandelssystem teil und sind ebenfalls von der CO2-Abgabe befreit.
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