Die Energiezukunft in Ihrer Gemeinde
Bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 nehmen Gemeinden eine wichtige Vorbildfunktion ein. Mit gezielten Massnahmen können sie den Energieverbrauch und CO2-Ausstoss schrittweise verbessern. Nutzen Sie unser Fachwissen. Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg in die gewünschte Energiezukunft.
Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 haben Bundesrat und Parlament den schrittweisen Ausstieg der Schweiz aus der Kernenergie beschlossen. Zur Umsetzung dieses Entscheides sowie aufgrund von weiteren tiefgreifenden Veränderungen im internationalen Energieumfeld ist ein Umbau des Schweizer Energiesystems notwendig.
Hierfür hat der Bund die Energiestrategie 2050 erarbeitet. Künftig sollen in der Schweiz die Energieeffizienz verbessert, erneuerbare Energien gefördert und die CO2-Emissionen gesenkt werden.
Die Schweizer Energiepolitik ist auf den Bund, die Kantone und die Gemeinden verteilt. Die Kompetenzen der drei Ebenen sind in der Bundesverfassung sowie im Energiegesetz verankert.
Der Weg bis zur «Energiestadt»
Für Gemeinden besteht keine gesetzliche Pflicht, sich für energiepolitische Ziele zu engagieren. Indem sie jedoch die vom Bund geforderte Vorbildfunktion im Rahmen der Energiestrategie 2050 wahrnehmen, motiveren sie die Bevölkerung, sich ebenfalls mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Mit der gezielten Planung von Massnahmen können Sie den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoss Ihrer Gemeinde schrittweise verbessern, oder sogar die Zertifizierung mit dem Label «Energiestadt» von EnergieSchweiz anstreben.
Wo wir Sie unterstützen können
In Gemeinden führen wir regelmässig Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung durch. Dort zeigen wir auf, wie Hausbesitzer ihre Liegenschaft clever sanieren können. Auf Wunsch kann die Gemeinde gerne am Anlass mitwirken.
Auch Arealentwicklung und Energiemasterpläne sind Themen, zu welchen wir Gemeinden gerne beraten und unser Fachwissen über Energieeffizienz und erneuerbare Energien einbringen.
Gerne unterstützen wir Ihre Gemeinde bei der Umsetzung von Massnahmen zum Umbau des Energiesystems.
Die Stadt Solothurn ist seit vielen Jahren energiepolitisch aktiv. Seit 2004 mit dem Label «Energiestadt» ausgezeichnet, engagiert sie sich im Bereich der Raumplanung sowie für die Reduktion des Energieverbrauchs eigener und privater Bauten und Anlagen. Ausserdem fördert sie erneuerbare Energien und eine nachhaltige Mobilität.
Ein Instrument zur Umsetzung der energiepolitischen Ziele ist der kommunale Masterplan Energie 2009. Er bildet die Grundlage für Erschliessungspläne und energetische Sanierungskonzepte und trägt damit zur Abstimmung zwischen Raumentwicklung und Energieversorgung bei.
Kommunaler Masterplan Energie 2009
Die Regio Energie Solothurn unterstützt die Stadt Solothurn bei der Erarbeitung ihrer Massnahmen für die Zertifizierung mit dem Label «Energiestadt» sowie beim regelmässigen Energiemonitoring.
Schweizer Energiepolitik
Gemäss Bundesverfassung Art. 89 sind Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung zuständig.
Der Bund legt die Grundsätze über die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien sowie über den sparsamen Energieverbrauch fest. Ausserdem ist er zuständig für den Erlass von Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten.
Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen
Die Umsetzung der Energiestrategie 2050 bedingt einige Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen. Als erster Schritt trat 2018 das revidierte Energiegesetz in Kraft. Mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes steht nun die nächste Etappe an. Die Vorlage, welche zurzeit im Parlament beraten wird, sieht die nationale Umsetzung des Klimaübereinkommens von Paris vor. Die Schweiz hat sich mit diesem verpflichtet, bis 2030 die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Weitere Informationen zur Entwicklung der Zahlen seit 1990 finden Sie im Treibhausgasinventar des Bundesamtes für Umwelt BAFU.
Ausserdem ist eine Vorlage zur Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) in Arbeit. Dieses hat eine vollständige Strommarktöffnung zum Ziel. Als Begleitmassnahme soll auch das Energiegesetz erneut angepasst werden, um die Investitionsanreize in die einheimischen erneuerbaren Energien zu verbessern.
Über 40 Prozent des Energieverbrauchs und ein Drittel der CO2-Emissionen fallen in der Schweiz im Gebäudebereich an. Hier sind primär die Kantone für die Energiepolitik zuständig. Erreichen diese ihre Ziele nicht, kann der Bund jedoch eingreifen.
Über das Gebäudeprogramm werden energetische Gebäudesanierungen finanziell unterstützt. Jeder Kanton legt individuell fest, welche Massnahmen zu welchen Bedingungen gefördert werden. Um von Förderprogrammen profitieren zu können, wird oft ein Gebäudeausweis der Kantone im Energiebereich (GEAK) gefordert. Dieser zeigt die wesentlichen energietechnischen Lücken eines Gebäudes und mögliche Entwicklungsmassnahmen auf. Der GEAK wird von einem anerkannten GEAK-Experten ausgestellt.
Laut Energiegesetz sind die Kantone gemeinsam mit dem Bund für die Beratung und Information der Öffentlichkeit in Energiefragen zuständig. Dazu gehört auch das Angebot für Energieberatungen. Die Regio Energie Solothurn verfügt ebenfalls über anerkannte Energieberater.
Weiter verantworten die Kantone unter anderem den Erlass und die Durchsetzung von Vorschriften über Energieeffizienz in Unternehmen, die Richtplanung oder die Energieversorgung.
Konferenz kantonaler Energiedirektoren
Ein wichtiges Bindeglied der Kantonsregierungen ist die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK). Sie fördert und koordiniert die Zusammenarbeit in Energiethemen und vertritt die gemeinsamen Interessen. Unter anderem hat die EnDK die «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) erarbeitet. Sie dienen als Richtlinien, um die Energievorschriften in den Kantonen zu harmonisieren. Nicht in allen Kantonen sind die MuKEn zur Umsetzung gelangt. Mit der Teilrevision des CO2-Gesetzes greift der Bund nun in die Energiepolitik der Kantone ein. Mit der Vorlage sollen die Kantone verpflichtet werden, die CO2-Emissionen aus fossil beheizten Gebäuden weiter zu reduzieren.
Kanton Solothurn
Im Kanton Solothurn wurde die Revision des kantonalen Energiegesetzes, mit dem auch die Einführung der MuKEn vorgesehen war, am 10. Juni 2018 deutlich abgeleht. Als Sofortmassnahme hat der Regierungsrat die Beiträge der kantonalen Förderprogramme erhöht.
Förderprogramme Kanton Solothurn
Um sich auf die künftigen energiepolitischen und -wirtschaftlichen Herausforderungen vorzubereiten, hat der Kanton Solothurn seine energiepolitische Strategie überprüft und ein Energiekonzept verfasst. Dieses stützt sich auf die Energiestrategie 2050 des Bundes ab und wird zurzeit überarbeitet.
Kanton Bern
Die Abstimmung zum revidierten kantonalen Energiegesetz scheiterte am 10. Februar 2019 auch im Kanton Bern. Als Sofortmassnahme ergänzte der Regierungsrat das kantonale Förderprogramm mit weiteren Massnahmen.
In seiner Energiestrategie strebt der Kanton Bern als Fernziel die 2000-Watt-Gesellschaft an. In einem ersten Schritt soll bis 2035 der Energieverbrauch pro Person von 6000 Watt auf 4000 Watt gesenkt werden.
Kontakt
Daniel Odermatt
Leiter Netze
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