Temporärer Wasserbezug 

Hydranten dienen primär der Löschwasserversorgung. Wer für private Zwecke - beispielsweise zum Befüllen des Schwimmbeckens oder für Baustellen - den Hydranten nutzen möchte darf dies mit einer entsprechenden Bewilligung tun. 

Temporärer Wasserbezug

Auch im privaten Gebrauch kann der Bezug von Wasser ab einem Hydranten nützlich sein. Haben Sie Bedarf, temporär Wasser ab einem Hydranten zu beziehen, so helfen wir Ihnen gerne weiter. 

Gut zu wissen

  • Temporäre Wasserbezüge ab Hydranten sind bewilligungspflichtig. 
  • Eigenmächtiger Bezug von Wasser ab einem Hydranten ist-Diebstahl und wird angezeigt.
  • Manipulationen am Hydranten sind verboten. Für Schäden haftet der Verursacher vollumfänglich.

Die Kosten

Ab Hydrant erfolgt der Wasserbezug immer über einen Wasserzähler mit Systemtrenner.
Diese Einheit wird durch unseren Werkdienst montiert und nach dem Bezug demontiert.

Grundtaxe für HydrantenbenutzungCHF 20
Zählermiete pro MonatCHF 6.50 / mindestens CHF 20
Montage nach effektivem Stundenaufwand
Tarife werden gerne bekanntgegeben
Wasserbezugsgebühren
CHF 1.70 / 1000 Liter (1 m3)
AbwassergebührenFällt an, je nach Nutzung des Wassers

Hinweise

Betreffend Rückflussverhinderung der angeschlossenen Verbraucher an das Trinkwassernetz ist der Auftraggeber als Nutzer verantwortlich. 

Kontakt

Andrew Lochbrunner
Leiter Netze Wasser + Fernwärme
032 626 95 04
Mail

Häufig gestellte Fragen