Hydranten- und Schieberkontrolle
Eine regelmässige Kontrolle und Instandsetzung Ihrer Infrastruktur verlängert deren Lebenszeit und steigert den Werterhalt.
Hydranten und Schieber sind nicht oft im Einsatz, doch wenn Sie bedient werden, so handelt es sich meist um einen Notfall, weil die Feuerwehr Wasser beziehen muss oder über einen Schieber der Fluss von ausströmendem Wasser gestoppt werden soll, um Überschwemmungen zu vermeiden. Normalerweise ist die Gemeinde für die Funktionalität der Hydranten verantwortlich. Die kantonalen Gebäudeversicherungen schreiben eine Funktionskontrolle und Instandhaltung der Hydranten in regional unterschiedlichen Zyklen vor. Ein Hydrant ist als Löschposten nur dann geeignet, wenn ein entsprechender Wasserbezug gewährleistet wird.
Kontakt
Andrew Lochbrunner
Leiter Netze Wasser + Fernwärme
032 626 95 04
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Häufig gestellte Fragen
Temporäre Wasserbezüge ab Hydranten sind bewilligungspflichtig. Eigenmächtig Bezug ab Hydrant ist Diebstahl und wird angezeigt. Grundsätzlich dürfen Hydranten nur für die Bedürfnisse der Feuerwehr benutzt werden. Nur die Wasserversorgung sowie im Einsatzfall ausgebildete Personen der Feuerwehr oder Dritte sind berechtigt, Hydranten zu bedienen. Eine unsachgemässe Bedienung kann Hydranten nachhaltig beschädigen und für den eigentlichen Feuerlöscheinsatz unbrauchbar machen.
Dazu kommen die Gefahren undichter Ventile, die im Winter unweigerlich zu Frostschäden führen. Ebenfalls kann bei unsachgemässer Bedienung das Leitungsnetz durch Druckschläge beschädigt werden.